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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: November 2021) gilt für die aktuell im Internet unter www.gbd149.berlin erreichbare Internetseite des Landesbetriebs Bundesbau Baden-Württemberg.

Der Landesbetrieb Bundesbau Baden-Württemberg arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit seiner Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) weiter zu verbessern. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird die Barrierefreiheit der Internetseite  vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund getestet. Sobald die Testergebnisse vorliegen, werden sie an dieser Stelle veröffentlicht

 

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

 

Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.gbd149.berlin aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Falls die Oberfinanzdirektion Karlsruhe nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte
Stephanie Aeffner
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
 

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 wird hingewiesen.